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aisling und
lian
Falls ihr euch auch schon gefragt habt, was ihr Vernünftiges gegen die gerade in Deutschland vor sich gehenden Bestrebungen zur Indizierung und Sperrung von Internetseiten (Begründung: Kinderpornographie)tun könnt:
Ihr könnt eine Petition mitzeichnen, die an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags gerichtet ist.
Mit dieser Gesetzesänderung öffnet sich die Tür für weitere Zensur- und Kontrollmaßnahmen, und unser Recht auf Informationsfreiheit verschwindet unter dem Universalargument Kinder- bzw. Jugendschutz - während damit keinem von Mißbrauch betroffenen Kind tatsächlich gedient ist.
Ich bitte euch, darüber nachzudenken, ob ihr diese Petition nicht unterschreiben wollt.
Falls ihr euch auch schon gefragt habt, was ihr Vernünftiges gegen die gerade in Deutschland vor sich gehenden Bestrebungen zur Indizierung und Sperrung von Internetseiten (Begründung: Kinderpornographie)tun könnt:
Ihr könnt eine Petition mitzeichnen, die an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags gerichtet ist.
Mit dieser Gesetzesänderung öffnet sich die Tür für weitere Zensur- und Kontrollmaßnahmen, und unser Recht auf Informationsfreiheit verschwindet unter dem Universalargument Kinder- bzw. Jugendschutz - während damit keinem von Mißbrauch betroffenen Kind tatsächlich gedient ist.
Ich bitte euch, darüber nachzudenken, ob ihr diese Petition nicht unterschreiben wollt.
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.